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Nachdem festgestellt wurde, dass alle Behörden und Ämter in der Schweiz, in Deutschland, Öesterreich und anderswo Unternehmen sind, sie jedoch weder handelsrechtlich noch hoheitlich legitimiert sind, weil ein diesbezüglicher Parlamentsbeschluss fehlt und sie zudem Insichgeschäfte tätigen, sind alle ihre Handlungen rechtswidrig. Aber trotzdem schiebt ihnen die Politik keinen Riegel, weil die Politik es vorsätzlich so will. Aus diesem Grund begehen nicht nur die genannten Behörden und Ämter Verbrechen, sondern vor allem Parlamente, Regierungen und Gerichte in Bund und Kantonen.
Aufgrund dessen, dass alle Behörden und Ämter ohne Legitimation handeln, stehen sie auf der gleichen rechtlichen Ebene wie die übrigen Menschen/Personen. Deshalb erlasse ich hiermit die Allgemeinen Bedingungen als Gebührentarif, der auf meiner Homepage veröffentlicht wird und von dem alle volljährigen Menschen sowie die Firmen Gebrauch machen können.
Dieser Gebührentarif wurde dem schweizer Bundesrat sowie sämtlichen kantonalen Regierungen unterbreitet und im Internet veröffentlicht und sie alle hatten keine Einrede dagegen, womit er von allen akzeptiert ist. Deshalb ist er international anwendbar und die Behörden, Bund, Kantone und Gemeinde müssen bezahlen, wobei anzumerken ist, dass die Kantonsregierungen die einzelnen Gemeinden zu orientieren haben, weil sie angegliederte Organisationseinheiten der Kantone sind. Es ist kaum anzunehmen, dass sie das innert Frist getan haben. Dann haften die Kantone. Haftbar ist jedoch grundsätzlich immer derjenige, welcher die entsprechende Handlung verursacht hat.
Mit dieser Gebühr sind die von Behörden den Menschen (Personen) und Firmen zugefügte Schäden nicht abgedeckt. Diese können zusätzlich eingeklagt werden. Im Weiteren steht allen betroffenen Menschen/Personen oder Firmen die Möglichkeit offen, gegen einzelne Akteure sowohl straf- als auch zivilrechtlich vorzugehen, weil alle Angestellten dieser öffentlich-rechtlichen Firmen für ihr tun privat haften.
Der nachstehende Gebührentarif deckt nicht jede konkrete Handlung ab, da er nur grundsätzlicher Art, also allgemein gehalten ist. Mit allen durch die Behörden und deren Vertreter ohne Legitimation erbrachten Handlungen wird automatisch die entsprechende Gebühr fällig.
Gebührentarif |
|
Art der Handlung |
Gewicht in Gramm Gold1 |
Behördenübergreifende Handlungen |
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50 |
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100 |
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100 |
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500 |
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1000 |
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500 |
Gerichte |
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500 |
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1000 |
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2000 |
Polizei / Staatsanwaltschaft |
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500 |
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100 |
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500 |
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2000 |
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50 |
Missbrauch der Pandemie COVID-19 |
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50 |
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100 |
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10 |
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1000 |
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2000 |
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50 |
1Wenn lediglich Gold steht, so ist damit immer Feingold mit 999 Gewichtspromille bzw. 24 Karat gemeint.