Ing.-Büro Andreas Gross GmbH - KI-Entwicklungen - Althusweg 12 - CH 6315 Morgarten/ZG - Tel.: 041-512 00 22

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für IT- und Beratungsdienstleistungen

Die Ing.-Büro Andreas Gross GmbH wird im Folgenden Anbieter genannt. Wird mit dem jeweiligen Kunden ein Vertrag geschlossen, gelten diese AGB als Vertragsbestandteil. Als Vertrag im Sinne dieser AGB gilt auch ein Angebot, das vom Kunden angenommen wurde.

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen oder Beratungsleistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Systemberatung, Prozessoptimierung oder Implementierung.

(2) Weitere Leistungen wie Server-Hosting, Dauerbetreuung von IT-Systemen, Beschaffung von Hardware oder Internetdiensten sind nicht Gegenstand dieser AGB. Solche Leistungen müssen gesondert vereinbart werden.

(3) Support- und Wartungsleistungen sind nicht im Grundvertrag enthalten, es sei denn, sie wurden explizit vereinbart. Diese Leistungen werden nach Aufwand oder im Rahmen eines gesonderten Servicevertrags erbracht. Die Reaktionszeiten und der Umfang des Supports richten sich nach den im Vertrag vereinbarten Bedingungen.

§ 2 Pflichten des Anbieters

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden IT- oder Beratungsleistungen in den vereinbarten Bereichen zu erbringen.

(2) Der Anbieter erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in mehreren Phasen, die individuell vereinbart werden, wie z. B. Analysephase, Planungsphase, Umsetzungsphase und Abschlussphase.

(3) Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen zu nutzen. Der Anbieter wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Daten des Kunden gemäß den geltenden schweizerischen Datenschutzgesetzen (z.B. DSG) sicherzustellen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter die zur Durchführung des Projekts notwendigen Informationen und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Informationen ist allein der Kunde verantwortlich.

(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, Entscheidungen für das Projekt zu treffen.

(3) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die durch unsachgemäße Handhabung, externe Einflüsse oder die Nichtdurchführung regelmäßiger Backups seitens des Kunden entstehen.

§ 4 Abnahme

(1) Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen stellt der Anbieter dem Kunden die Ergebnisse zur Verfügung. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die erbrachten Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die erbrachten Teilleistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, gelten für die vom Anbieter erbrachten IT- oder Beratungsleistungen die jeweiligen Open-Source-Lizenzen der verwendeten Software. Der Kunde erhält die Nutzungsrechte im Rahmen der geltenden Lizenzen, jedoch keine darüber hinausgehenden exklusiven Nutzungsrechte an Open-Source-Komponenten. Falls individuelle proprietäre Lösungen entwickelt werden, können diese im Vertrag gesondert geregelt werden.

(2) Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den speziell für den Kunden erbrachten Leistungen ein, soweit diese nicht auf FOSS beruhen, und sobald der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters dürfen nur entfernt werden, sofern dies mit den geltenden Lizenzbedingungen der verwendeten Open-Source-Komponenten vereinbar ist oder dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

§ 6 Vergütung

(1) Die Parteien vereinbaren im Vertrag entweder einen Festpreis im Rahmen eines Werkvertrags (Art. 363 ff. OR) oder eine Vergütung auf Basis von Tagessätzen im Rahmen eines Auftrags (Art. 394 ff. OR).

(2) Der Kunde verpflichtet sich, jeglichen Mehraufwand, der durch zusätzliche Anforderungen oder durch die Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten des Kunden entsteht, mit einem Stundensatz von 360 CHF zu vergüten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

(3) Sollte der Kunde nachträglich Änderungen an den bereits freigegebenen Leistungen wünschen, wird der Anbieter die Umsetzbarkeit prüfen und den Kunden über etwaige Mehrkosten und den Zeitaufwand informieren. Änderungswünsche werden als separate Leistung mit dem im Vertrag vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

§ 7 Zahlungsmodalitäten

(1) Nach Erbringung der Leistungen stellt der Anbieter dem Kunden eine Schlussrechnung, die innerhalb von 30 Werktagen fällig ist.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen, basierend auf den bereits erbrachten Leistungen.

(3) Im Falle vereinbarter Vorauszahlung wird die Arbeit nach Zahlungseingang aufgenommen. Bei erheblichen Verzögerungen des Zahlungseingangs hat der Anbieter das Recht, den Fertigstellungstermin neu festzulegen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel der erbrachten Leistungen haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Der Anbieter haftet nicht für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Beratungsvertrags wird im Vertrag festgelegt. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Monats schriftlich gekündigt werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Der Anbieter ist zur Kündigung berechtigt, wenn der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommt oder Abschlagszahlungen trotz Mahnung nicht leistet.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist Zug.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.